Honorar und Urheberrecht
Das Arbeitshonorar wird in erster Linie durch den gesamten Zeitaufwand für die Durchführung eines Auftrages bestimmt. Der Aufwand wird in Stunden berechnet: 150 Fr/h für Produktion, 100 Fr /h für die Bildbearbeitung. Wie im Workflow beschrieben, ist die Architekturfotografie zeitintensiv. Je nach Auftragsvolumen sind jedoch Vergünstigungen möglich.
Spesen wie Reisekosten, Hotel, Miete für zusätzliches Equipment und ähnliche Ausgaben werden zusätzlich verrechnet. Die erste Besprechung für einen Auftrag ist kostenfrei.
Die entstandenen Fotos werden auf der Webseite www.burkart.lu publiziert. Potentielle Nutzer (Architekturjournalisten, Architekturzeitschriften, Verlage etc.) erhalten so die Möglichkeit, sich über Neuzugänge zu informieren und Bildmaterial zu bestellen.
Preise für Bilder aus dem Archiv:
Webauflösung: 80 Fr/ Bild
Höchste Auflösung und Grösse (A3-A2, 300 dpi): 160 Fr/ Bild
Je nach Menge sind Vergünstigungen möglich.
Die Urhebernutzungsrechte an den von der Fotografin geschaffenen Fotografien verbleiben bei der Fotografin. Der Kunde anerkennt, dass es sich bei den von der Fotografin gelieferten Fotografien um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) handelt. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung der Fotografien eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im Rahmen des vereinbarten Auftrages.